Praktische Erfahrungen im Bereich Kind/Familie gemäss Art. 5 des Reglements müssen in folgenden Situationen nachgewiesen werden:
- vor-/ausserschulische Institutionen mit sozialem oder pädagogischem Auftrag: begleitetes Praktikum
- Kindergarten/Basisstufe: begleitete Unterrichtspraxis
- Familienarbeit: Verantwortlichkeit bei der Erziehungsarbeit im Rahmen von familiären Strukturen
Die praxisbezogenen Zusatzleistungen werden durch die Absolvierenden in Form eines Praxis-Portfolios nachgewiesen, welches die folgenden Aspekte umfasst: Darstellung und Charakterisierung der praktischen Tätigkeit, reflexiv-analytische Darstellung eines praktischen Fallbeispiels, Selbsteinschätzung der Kompetenzen im Bereich Kind/Familie, reflexive Erläuterungen zu den Entwicklungsschritten während der letzten Jahre.
Die praktische Tätigkeit wird von den Studierenden in Arbeitsstunden ausgewiesen; für die Gesamtheit der obengenannten Situationen muss diese Tätigkeit mindestens 300 Stunden umfassen.