Die Anforderungen zum Erwerb des Erweiterungsdiploms sind Teil des kantonal genehmigten Studienplans gemäss Art. 3 Abs. 6 des Anerkennungsreglements Vorschulstufe-/Primarstufe bzw. Art. 5 Abs. 2 des Anerkennungsreglements Sekundarstufe I. Die Modalitäten und Rechtsmittel zur Diplomierung sind Teil des Diplomreglements gemäss Art. 8 des Anerkennungsreglements Vorschulstufe-/Primarstufe bzw. Art. 9 des Anerkennungsreglements Sekundarstufe I.
Der Erwerb eines Erweiterungsdiploms wird mit einer Urkunde bescheinigt, welche das ursprüngliche Lehrdiplom ergänzt.
Der Abschluss heisst: «Erweiterungsdiplom, Lehrbefähigung für … (Fach oder Lernbereich)» bzw. «Erweiterungsdiplom, Lehrbefähigung für die Klassenstufe … (eine oder mehrere zwischen –2 und +6)».
Auf der Urkunde wird vermerkt: «Dieses Diplom ergänzt das von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren anerkannte Lehrdiplom für … (Stufe, evtl. Fächer) … vom (Datum des Lehrdiploms).»