Die Ausbildung richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber eines Lehrdiploms für die Vorschul- und Primarstufe oder eines Lehrdiploms für die Primarstufe. Sie wird an Hochschulen durchgeführt, die über einen Studiengang Sekundarstufe I verfügen, dessen Diplome von der EDK anerkannt sind.
Aufgrund des Umfangs des Master-Studiengangs kann die Lehrbefähigung für maximal drei Unterrichtsfächer erlangt werden. In diesen Fächern müssen die Studierenden dieselben Ziele erreichen wie die Studierenden der grundständigen Studiengänge für die Sekundarstufe I. Diese Zielsetzung gilt auch für die übrigen Studienleistungen wie Diplomprüfungen oder Masterarbeit.
Wo nichts anderes geregelt wird, gelten die Bestimmungen des Anerkennungsreglements.