Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten von Fr. 91'000'000.– für den Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona am Standort «Südquartier» in Rapperswil werden genehmigt.
232.928
Kantonsratsbeschluss über den Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona am Standort «Südquartier» in Rapperswil
vom 08.03.2026 (Stand 01.05.2026)
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 4. Februar 2025[1] Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:[2]
Ziff. 1
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 91'000'000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwertsteuer bewilligt die Regierung.
Egress
nGS 2026-013
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 2026-013 | 08.03.2026 | 01.05.2026 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 08.03.2026 | 01.05.2026 | Erlass | Grunderlass | 2026-013 |