Der Kanton St.Gallen gewährt der Stiftung Hof zu Wil an die dritte Bauetappe des Hofs zu Wil einen Kantonsbeitrag von Fr. 5'400'000.–.
Für die Ausrichtung des Kantonsbeitrags wird ein Sonderkredit von Fr. 5'400'000.– gewährt. Er wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2023 innert fünf Jahren abgeschrieben.