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273.07

Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an die Erneuerung und den Umbau des Textilmuseums St.Gallen

vom 27.01.2026 (Stand 16.02.2026)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 6. Mai 2025[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:[2]

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen gewährt der Stiftung Textilmuseum an die Erneuerung und den Umbau des Textilmuseums St.Gallen einen Kantonsbeitrag von Fr. 13'900'000.–.

Für die Ausrichtung des Kantonsbeitrags wird:

  1. ein Sonderkredit von Fr. 10'500'000.– gewährt. Er wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren abgeschrieben;
  2. der Lotteriefonds mit Fr. 3'400'000.– belastet.

Ziff. 2

Die Ausrichtung des Kantonsbeitrags steht unter der Voraussetzung, dass:

  1. Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen nach der kantonalen Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen[3] vergeben werden;
  2. Dritte verpflichtende Beiträge von Fr. 25'350'000.– leisten;
  3. die denkmalpflegerischen Auflagen eingehalten werden.

Die Auszahlung des Kantonsbeitrags erfolgt nach dem Baufortschritt.

Die Regierung, in Abstimmung mit dem Stadtrat St.Gallen, legt die weiteren Konditionen in einer Vereinbarung mit der Stiftung Textilmuseum fest.

Egress

nGS 2026-007

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2026-007 27.01.2026 16.02.2026

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
27.01.2026 16.02.2026 Erlass Grunderlass 2026-007