Der Staat gründet vier Spitalverbunde.
In je einen Spitalverbund werden überführt:
- das Kantonsspital St.Gallen und das kantonale Spital Rorschach;
- die kantonalen Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt;
- das kantonale Spital Uznach;
- das kantonale Spital Flawil und die Gemeindespitäler Wattwil und Wil.
Die Gemeindespitäler Wattwil und Wil werden in den Spitalverbund überführt, wenn die Übernahme nach Art. 7 dieses Beschlusses zustande kommt.