Den Spitalanlagengesellschaften werden die im Anhang dieses Erlasses aufgeführten Grundstücke zu Eigentum übertragen.
Die Regierung scheidet das Grundstück, auf dem das Ostschweizer Kinderspital neu gebaut wird, auf den 1. Januar 2017 aus und nimmt es von der Übertragung aus.
Die Regierung bezeichnet weitere, zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 1. Januar 2017 vom Kanton erworbene Grundstücke, die auf die Spitalanlagengesellschaften übertragen werden.
Das zuständige Departement bezeichnet die beschränkten dinglichen Rechte sowie die vor- und angemerkten Rechtsverhältnisse, die auf die Spitalanlagengesellschaften übertragen werden.