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321.916.3

Kantonsratsbeschluss über den Neubau der Häuser 07A/07B des Kantonsspitals St.Gallen

vom 30.11.2014 (Stand 01.12.2014)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 1. Oktober 2013[1] Kenntnis genommen und

beschliesst:[2]

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 400 000 000.– für den Neubau der Häuser 07A/07B des Kantonsspitals St.Gallen werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 400 000 000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und in folgenden drei Tranchen innert 25 Jahren abgeschrieben:

Ziff. 3

Die Regierung beschliesst im Rahmen des Kostenvoranschlags über Änderungen am Projekt, die aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt nicht wesentlich umgestalten.

Der Kantonsrat beschliesst: 

  1. abschliessend über Nachtragskredite für Mehrkosten, die infolge ausserordentlicher, nicht vorhersehbarer Umstände entstehen;
  2. über Nachtragskredite für Mehrkosten, die infolge Änderungen am Projekt entstehen, soweit nicht die Regierung zuständig ist:
  1. abschliessend bis Fr. 3 000 000.–;
  2. unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums von mehr als Fr. 3 000 000.–.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Ziff. 4

Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum[3].

Egress

nGS 2015-027

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2015-027 30.11.2014 01.12.2014

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
30.11.2014 01.12.2014 Erlass Grunderlass 2015-027