Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 400 000 000.– für den Neubau der Häuser 07A/07B des Kantonsspitals St.Gallen werden genehmigt.
321.916.3
Kantonsratsbeschluss über den Neubau der Häuser 07A/07B des Kantonsspitals St.Gallen
vom 30.11.2014 (Stand 01.12.2014)
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 1. Oktober 2013[1] Kenntnis genommen und
beschliesst:[2]
Ziff. 1
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 400 000 000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und in folgenden drei Tranchen innert 25 Jahren abgeschrieben:
Ziff. 3
Die Regierung beschliesst im Rahmen des Kostenvoranschlags über Änderungen am Projekt, die aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt nicht wesentlich umgestalten.
Der Kantonsrat beschliesst:
- abschliessend über Nachtragskredite für Mehrkosten, die infolge ausserordentlicher, nicht vorhersehbarer Umstände entstehen;
- über Nachtragskredite für Mehrkosten, die infolge Änderungen am Projekt entstehen, soweit nicht die Regierung zuständig ist:
| 1. | abschliessend bis Fr. 3 000 000.–; | ||
| 2. | unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums von mehr als Fr. 3 000 000.–. | ||
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Ziff. 4
Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum[3].
Egress
nGS 2015-027
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 2015-027 | 30.11.2014 | 01.12.2014 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 30.11.2014 | 01.12.2014 | Erlass | Grunderlass | 2015-027 |