Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 14'300'000.– für die Erweiterung und Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen werden genehmigt.
321.916.4
Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 22. März 2016[1] Kenntnis genommen und
erlässt
Ziff. 1
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 14'300'000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2018 innert zehn Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Egress
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 2017-018 | 31.01.2017 | 31.01.2017 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 31.01.2017 | 31.01.2017 | Erlass | Grunderlass | 2017-018 |