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321.916.4

Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen

vom 31.01.2017 (Stand 31.01.2017)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 22. März 2016[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:[2]

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 14'300'000.– für die Erweiterung und Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 14'300'000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2018 innert zehn Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Egress

nGS 2017-018

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2017-018 31.01.2017 31.01.2017

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
31.01.2017 31.01.2017 Erlass Grunderlass 2017-018