Die zuständige Spitalanlagengesellschaft setzt den Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Erneuerung des Hauses 02 am Kantonsspital St.Gallen vom 31. Januar 2017[3] auf eigene Rechnung um.
Die bis zum Zeitpunkt der Übertragung des Grundstücks 01576C aufgelaufenen Kosten für das Projekt nach Abs. 1 dieser Bestimmung werden von der zuständigen Spitalanlagengesellschaft getragen.
Der Verwaltungsrat der zuständigen Spitalanlagengesellschaft beschliesst über Änderungen am Projekt nach Abs. 1 dieser Bestimmung, die aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt nicht wesentlich umgestalten. Weitere Änderungen am Projekt bedürfen der Genehmigung durch die Regierung.