Der Kanton St.Gallen gewährt der Spitalregion Fürstenland Toggenburg für die Finanzierung des Spitalbetriebs in den Jahren 2019 und 2020 ein Darlehen von Fr. 9'700'000.–.
321.971.3
Kantonsratsbeschluss über eine Übergangsfinanzierung für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 13. August 2019[1] Kenntnis genommen und
erlässt
Ziff. 1
Ziff. 2
Für das Darlehen wird ein Kredit von Fr. 9'700'000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet.
Die ausgerichteten Darlehenstranchen werden im entsprechenden Auszahlungsjahr jeweils vollumfänglich wertberichtigt.
Ziff. 3
Die Regierung wird ermächtigt, mit der Spitalregion Fürstenland Toggenburg die Staffelung der Auszahlung des Darlehens sowie die weiteren Einzelheiten des Darlehensvertrags zu vereinbaren.
Ziff. 4
Die Spitalregion Fürstenland Toggenburg zahlt das Darlehen ab dem Jahr 2025 innert 10 Jahren zurück.
Sie entrichtet auf dem rückzahlbaren Darlehensbetrag jährliche Zinszahlungen.
Der Zinssatz entspricht den Konditionen des Kantons zur Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt zuzüglich 0,25 Prozent. Eine Negativverzinsung ist ausgeschlossen.
Egress
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 2019-082 | 19.11.2019 | 19.11.2019 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 19.11.2019 | 19.11.2019 | Erlass | Grunderlass | 2019-082 |