Dieser Erlass:
- ordnet die Erteilung der Bewilligung für den Betrieb von privaten Einrichtungen der Gesundheitspflege;
- legt die fachlichen Anforderungen an Leitung und Personal der privaten Einrichtungen der Gesundheitspflege fest;
- regelt Ausrüstung und Organisation der privaten Einrichtung der Gesundheitspflege.
Der Betrieb von Apotheken und Drogerien sowie von Einrichtungen der Veterinärmedizin richtet sich nach besonderen Vorschriften.