Lexipedia

325.921.0

Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines zusätzlichen Darlehens an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen

vom 26.06.2018 (Stand 26.06.2018)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 17. Oktober 2017[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:[2]

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen gewährt der Stiftung Ostschweizer Kinderspital für die Ausstattung des Neubaus des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen ein zusätzliches Darlehen von Fr. 12'500'000.–.

Ziff. 2

Für das Darlehen wird ein Kredit von Fr. 12'500'000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung unter Verzicht auf eine planmässige Abschreibung belastet.

Ziff. 3

Die Regierung wird ermächtigt, mit der Stiftung Ostschweizer Kinderspital die Staffelung der Auszahlung des Darlehens zu vereinbaren.

Ziff. 4

Die Stiftung Ostschweizer Kinderspital zahlt das Darlehen ab dem Bezug des Neubaus innert 29 Jahren zurück.

Sie entrichtet auf dem rückzahlbaren Darlehensbetrag jährliche Zinszahlungen.

Der Zinssatz entspricht den Konditionen des Kantons zur Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt.

Ziff. 5

Die Regierung wird ermächtigt, mit der Stiftung Ostschweizer Kinderspital einen Baurechtsvertrag für das Grundstück Nr. C5014 in der Stadt St.Gallen abzuschliessen.

Der Zinssatz für den Baurechtszins beträgt 0,8 Prozent.

Der Landwert beträgt Fr. 600.– je m² und wird nach Ablauf von jeweils zehn Jahren, erstmals zehn Jahre nach Eintragung des Baurechts im Grundbuch, überprüft und an die Entwicklung der Quadratmeterpreise für Grundstücke in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in der Stadt St.Gallen angepasst.

Egress

nGS 2018-054

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2018-054 26.06.2018 26.06.2018

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
26.06.2018 26.06.2018 Erlass Grunderlass 2018-054