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325.922

Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag und die Gewährung eines Darlehens an die Sanierung und Erweiterung der Geriatrischen Klinik St.Gallen

vom 15.11.2015 (Stand 01.01.2016)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 14. Oktober 2014[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:[2]

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen gewährt der Geriatrischen Klinik St.Gallen für die Erweiterung und Sanierung des bestehenden Gebäudes einen Baubeitrag von 62,5 Prozent der Bausumme, höchstens jedoch Fr. 25 000 000.–.

Der Beitrag wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2017 innert zehn Jahren abgeschrieben.

Ziff. 2

Der Kanton St.Gallen gewährt der Geriatrischen Klinik St.Gallen für die Erweiterung und Sanierung des bestehenden Gebäudes ein Darlehen von 37,5 Prozent der Bausumme, höchstens jedoch Fr. 15 000 000.–.

Ziff. 3

Für das Darlehen wird ein Kredit von Fr. 15 000 000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung unter Verzicht auf eine planmässige Abschreibung belastet.

Ziff. 4

Die Geriatrische Klinik St.Gallen zahlt das Darlehen ab dem Jahr 2022 innert 29 Jahren zurück.

Sie entrichtet auf den rückzahlbaren Darlehensbetrag jährliche Zinszahlungen.

Die Regierung legt einen der Refinanzierung des Kantons angepassten Zinssatz fest.

Ziff. 5

[3]

Ziff. 6

Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.[4]

Egress

nGS 2016-006

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2016-006 15.11.2015 01.01.2016

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
15.11.2015 01.01.2016 Erlass Grunderlass 2016-006