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325.924

Kantonsratsbeschluss über Beiträge zur Sicherstellung der kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung im Kanton St.Gallen

vom 21.07.2020 (Stand 01.07.2020)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 14. Januar 2020[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:[2]

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen leistet der Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen und der Stiftung Ostschweizer Kinderspital jährliche Beiträge an die Sicherstellung einer kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung.

Zu diesem Zweck erhält:

  1. die Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen jährlich höchstens Fr. 980'000.–;
  2. die Stiftung Ostschweizer Kinderspital jährlich höchstens Fr. 120'000.–.

Die Beiträge nach Abs. 2 dieser Bestimmung stehen zur Hälfte bereits im Jahr 2020 zur Verfügung.[3] Im Budget 2021 werden sie erstmals vollumfänglich eingestellt. 

Ziff. 2

Die Regierung wird ermächtigt, in den Leistungsvereinbarungen mit der Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen (KJPD) und der Stiftung Ostschweizer Kinderspital (OKS) Vorgaben für die Sicherstellung der kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung sowie die Modalitäten der Beitragsausrichtung vorzusehen.

Ziff. 3

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.[4]

Egress

nGS 2020-064

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2020-064 21.07.2020 01.07.2020

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
21.07.2020 01.07.2020 Erlass Grunderlass 2020-064