Der Staat leistet dem Katholischen Konfessionsteil des Kantons St.Gallen an die auf Fr. 11 442 800.– veranschlagten beitragsberechtigten Liegenschaftserwerbs- und Umbaukosten für das Wohn- und Beschäftigungsheim «Jung-Rhy» in Altstätten einen Staatsbeitrag von 25 Prozent, höchstens Fr. 2 860 700.–.
353.92
Grossratsbeschluss über die Staatsbeiträge an das Wohn- und Beschäftigungsheim «Jung-Rhy» in Altstätten
Präambel
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 5. Juli 1994[1] Kenntnis genommen und
erlässt
in Anwendung des Gesetzes über die Staatsbeiträge an die Invalidenhilfe vom 30. März 1971[2]
Ziff. 1
Ziff. 2
Der Staat leistet dem Verein zur Betreuung behinderter Menschen im Rheintal «Rhyboot» an die auf Fr. 784 000.– veranschlagten beitragsberechtigten Ausstattungskosten für das Wohn- und Beschäftigungsheim «Jung-Rhy» in Altstätten einen Staatsbeitrag von 25 Prozent, höchstens Fr. 196 000.–.
Ziff. 3
Die Staatsbeiträge werden der ordentlichen Verwaltungsrechnung belastet und nach Massgabe der vom Grossen Rat bewilligten Kredite ratenweise ausbezahlt.
Ziff. 4
Die Arbeitsvergebungen bedürfen der Zustimmung des Baudepartementes. Projektänderungen bedürfen der Genehmigung der Regierung.
Das Baudepartement übt die Aufsicht über die Bauausführung aus. Es ordnet einen Beauftragten des Staates in die Baukommission ab.
Ziff. 5
Über Staatsbeiträge an Mehrkosten, die auf Teuerung und Mehrwertsteuer oder auf ausserordentliche nicht voraussehbare Umstände zurückzuführen sind, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
Ziff. 6
Werden die Bauten innert 25 Jahren seit Baubeginn ihrem Zweck entfremdet, beschliesst die Regierung über die Rückerstattung der Staatsbeiträge.
Ziff. 7
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.[4]
Egress
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 30–81 | 22.06.1995 | 22.06.1995 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 22.06.1995 | 22.06.1995 | Erlass | Grunderlass | 30–81 |