Die für die Begleitung der Pflegefamilie anrechenbaren Kosten richten sich nach dem Indikationsnachweis und dem daraus abgeleiteten Leistungsumfang. Sie betragen zwischen Fr. 25.– und Fr. 125.– je Tag.
Der Leistungsumfang wird bestimmt durch die erforderliche Begleitung der Pflegefamilie sowie die ergänzenden Unterstützungen für das Pflegekind, die Pflegeeltern sowie deren leibliche Kinder, die leiblichen Eltern sowie die platzierenden Stellen.
Ist die Pflegefamilie einer Anbieterin oder einem Anbieter von Dienstleistungen in der Familienpflege nach Art. 20a ff. der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern vom 19. Oktober 1977 angeschlossen, werden für Personalkosten ergänzend je Tag höchstens angerechnet:
- Fr. 17.– ;
- zusätzlich Fr. 5.–, wenn die Arbeitgeberbeiträge an die obligatorischen Sozialversicherungen übernommen werden.