Der Regierungsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE vom 16. August 2005[4] wird genehmigt.
Der Nachtrag zum Regierungsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE vom 13. Februar 2007[5] wird genehmigt.
Der II. Nachtrag zum Regierungsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE vom 17. März 2009[6] wird genehmigt.
Der III. Nachtrag zum Regierungsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE vom 8. Oktober 2013[7] wird genehmigt.*
Der IV. Nachtrag zum Regierungsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE vom 28. Mai 2019[8] wird genehmigt.*