Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE vom 20. September 2002[3] in den Bereichen A und B mit Wirkung ab 1. Januar 2006 bei.
Er tritt der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE für die Sonderschulen Bereich D mit Wirkung ab 1. Januar 2008 bei.
Er tritt der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE für die stationären Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich Bereich C mit Wirkung ab 1. Januar 2015 bei.*