Als st.gallische Einrichtungen nach der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE[3] können der IVSE unterstellt werden:
- …
- …
- kantonal anerkannte Einrichtungen der Sonderschulung;
- …
- stationäre Einrichtungen der Suchthilfe, die über eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton verfügen.
Der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE[4] sind die nach dem Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung vom 7. August 2012[5] anerkannten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie die nach dem Sozialhilfegesetz vom 27. September 1998[6] anerkannten Kinder- und Jugendheime unterstellt.*