Das Amt für Militär und Zivilschutz ist nach den Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über die Wehrpflichtersatzabgabe zuständige kantonale Behörde für:
- Veranlagung und Bezug;
- Mahnung;
- Beantragung einer Pass- und Schriftensperre;
- Stundung und Erlass;
- Rückerstattung bei Dienstnachholung.