Einer Bewilligung des Polizeikommandos bedarf, wer gewerbsmässig:
- Personen oder fremdes Eigentum wie Grundstücke, Gebäude, gefährliche Güter oder Werttransporte bewacht;
- bei Veranstaltungen oder Betrieben polizeiähnliche Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben übernimmt.
Die Bewilligungspflicht gilt für Selbständigerwerbende, Personengesellschaften und juristische Personen.