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451.43

Kantonsratsbeschluss über den Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen für die Zusammenführung der Standorte der Sicherheitspolizei

vom 09.08.2022 (Stand 12.09.2022)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 21. Dezember 2021[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:[2]

Ziff. 1

Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten für den Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen für die Zusammenführung der Standorte der Sicherheitspolizei von Fr. 10'820'000.– werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des erwarteten Bundesbeitrags von Fr. 300'000.– ein Kredit von Fr. 10'520'000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2025 innert zehn Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwertsteuer bewilligt die Regierung.

Egress

nGS 2022-044

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2022-044 09.08.2022 12.09.2022

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
09.08.2022 12.09.2022 Erlass Grunderlass 2022-044