Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten für den Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen für die Zusammenführung der Standorte der Sicherheitspolizei von Fr. 10'820'000.– werden genehmigt.
451.43
Kantonsratsbeschluss über den Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen für die Zusammenführung der Standorte der Sicherheitspolizei
vom 09.08.2022 (Stand 12.09.2022)
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 21. Dezember 2021[1] Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:[2]
Ziff. 1
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des erwarteten Bundesbeitrags von Fr. 300'000.– ein Kredit von Fr. 10'520'000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2025 innert zehn Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwertsteuer bewilligt die Regierung.
Egress
nGS 2022-044
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 2022-044 | 09.08.2022 | 12.09.2022 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 09.08.2022 | 12.09.2022 | Erlass | Grunderlass | 2022-044 |