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451.44

Kantonsratsbeschluss über Mietkosten für die Kantonspolizei St.Gallen im Interventionszentrum des Bundes für den Zoll Ost in St.Margrethen

vom 30.11.2025 (Stand 01.01.2026)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 22. Oktober 2024[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:[2]

Ziff. 1

Für die Mietkosten für die Kantonspolizei St.Gallen im Interventionszentrum des Bundes für den Zoll Ost in St.Margrethen werden jährlich wiederkehrende neue Ausgaben von Fr. 2'113'000.– bewilligt.

Die Regierung wird ermächtigt, die Einzelheiten des Mietverhältnisses vertraglich mit dem Bund zu regeln.

Ziff. 2

Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, genehmigt die Regierung unter Vorbehalt des Budgets.

Die Anpassung des Mietzinses an die Teuerung gemäss Mietvertrag ist nicht genehmigungspflichtig.

Ziff. 3

Die jährlichen Ausgaben werden der Erfolgsrechnung belastet.

Egress

nGS 2025-076

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2025-076 30.11.2025 01.01.2026

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
30.11.2025 01.01.2026 Erlass Grunderlass 2025-076