Lexipedia

451.5

Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

vom 29.07.2008 (Stand 07.08.2012)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 4. Dezember 2007[1] Kenntnis genommen und

erlässt

gestützt auf Art. 65 Bst. c der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001[2]

als Beschluss:[3]

Ziff. 1

Der Regierungsbeschluss vom 4. Dezember 2007 über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen[4] wird genehmigt.

Ziff. 1a*

Der Nachtrag vom 13. März 2012 zum Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen[5] wird genehmigt.

Ziff. 2

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Referendum.[6]

Egress

nGS 44-113

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 44-113 29.07.2008 01.01.2010
Ziff. 1a eingefügt 47-97 07.08.2012 keine Angabe

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
29.07.2008 01.01.2010 Erlass Grunderlass 44-113
07.08.2012 keine Angabe Ziff. 1a eingefügt 47-97
Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen | Lexipedia | Lexipedia