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451.6

Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten

vom 16.11.2010 (Stand 16.11.2010)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 2. März 2010[1] Kenntnis genommen und

erlässt

gestützt auf Art. 65 Bst. c der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001[2]

als Beschluss:[3]

Ziff. 1

Der Regierungsbeschluss vom 2. März 2010[4] über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten wird genehmigt.

Ziff. 2

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Referendum.[5]

Egress

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erklärt:[6]

Der Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des RRB über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten wurde am 16. November 2010 rechtsgültig, nachdem innerhalb der Referendumsfrist vom 5. Oktober bis 15. November 2010 kein Begehren um Anordnung einer Volksabstimmung gestellt worden ist.[7]

Der Erlass wird ab 16. November 2010 angewendet.

nGS 46–19

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 46–19 16.11.2010 16.11.2010

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
16.11.2010 16.11.2010 Erlass Grunderlass 46–19
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