Der Regierungsbeschluss vom 2. März 2010[4] über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten wird genehmigt.
451.6
Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 2. März 2010[1] Kenntnis genommen und
erlässt
gestützt auf Art. 65 Bst. c der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001[2]
Ziff. 1
Ziff. 2
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Referendum.[5]
Egress
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erklärt:[6]
Der Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des RRB über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten wurde am 16. November 2010 rechtsgültig, nachdem innerhalb der Referendumsfrist vom 5. Oktober bis 15. November 2010 kein Begehren um Anordnung einer Volksabstimmung gestellt worden ist.[7]
Der Erlass wird ab 16. November 2010 angewendet.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 46–19 | 16.11.2010 | 16.11.2010 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 16.11.2010 | 16.11.2010 | Erlass | Grunderlass | 46–19 |