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451.60

Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten

vom 02.03.2010 (Stand 16.11.2010)

Präambel

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001[1]

als Beschluss:[2]

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten[3] bei.

Ziff. 2

Dieser Erlass untersteht der Genehmigung des Kantonsrates.[4]

Egress

nGS 46–20

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 46–20 02.03.2010 16.11.2010

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
02.03.2010 16.11.2010 Erlass Grunderlass 46–20