Das Migrationsamt ist die kantonale Ausländerbehörde.[3]
Es vollzieht die Bundesgesetzgebung über die Ausländerinnen und Ausländer sowie die Staatsverträge über Einreise, Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer.[4]
Vorbehalten bleiben die Aufgaben, die diese Verordnung einer anderen Behörde zuweist.