Minderjährige sind zu bewilligungspflichtigen Kleinspielen nicht zugelassen.
Die Bewilligungsbehörde kann die Altersgrenze herabsetzen oder ganz aufheben. Massgebend ist das Gefährdungspotenzial des Spiels in Bezug auf Spielsucht und unangemessene Spieleinsätze.
Bei kleinen Pokerturnieren darf die Bewilligungsbehörde die Altersgrenze nicht unter 16 Jahre herabsetzen.