Für den Vollzug dieses Erlasses ist die politische Gemeinde zuständig, soweit dieser Erlass keine andere Regelung trifft.
Die politische Gemeinde erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:
- Durchführung der Hundekontrolle;
- Erhebung der Hundesteuer;
- Bereitstellung der notwendigen Einrichtungen für die Beseitigung des Hundekots;
- Unterbringung von herrenlosen oder entlaufenen Hunden;
- Zusammenarbeit mit dem Kanton bei der Kontrolle der Umsetzung angeordneter Massnahmen zur Einschränkung der Hundehaltung.