Die Bodenbeschaffenheit der Friedhöfe soll wenn immer möglich derart sein, dass die Leichen innert der im Gesetz vorgeschriebenen Dauer der Grabesruhe[7] möglichst vollständig verwesen können.
Vermag die Bodenbeschaffenheit diesen Anforderungen nicht voll zu genügen, so sind die Voraussetzungen für die möglichst vollständige Verwesung zu schaffen:
- durch genügende Entwässerung des Friedhofes,
- durch Einbetten des Sarges in luftdurchlässiges Material und
- durch Ermöglichung ausreichender Luftzufuhr zum Sarg.
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