Dieser Normalarbeitsvertrag regelt die Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (nachfolgend Arbeitnehmer genannt), die in Privat-, Geschäfts- oder Kollektivhaushalten, wie Heimen, Pensionen, Anstalten, Spitälern, hauptberuflich oder regelmässig teilzeitlich[4] Betreuungsarbeiten oder hauswirtschaftliche Arbeiten verrichten.*
Er gilt auch für Volontär- und Au-pair-Verhältnisse.