Der Regierungsrat beschliesst über die Allgemeinverbindlicherklärung von gesamtarbeitsvertraglichen Vereinbarungen und über die gänzliche oder teilweise Aufhebung eines solchen Beschlusses, wenn der Geltungsbereich der Allgemeinverbindlichkeit nicht über das Gebiet des Kantons St.Gallen hinausgeht.[3]
Der Regierungsrat entscheidet ferner über Einsprachen[4] gegen Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung und bestimmt den Geltungsbereich, wenn sich darüber nachträglich Zweifel ergeben.