Das Volkswirtschaftsdepartement kann die Durchführung von Kursen und Prüfungen in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention geeigneten Organisationen übertragen.
Es überträgt die Durchführung mittels Vereinbarung.
Eine Organisation gilt als geeignet, wenn sie:
- über fachliche Kenntnisse in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention verfügt;
- Kurse und Prüfungen in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention anbietet;
- für die Erwachsenenbildung qualifiziert ist;
- über zertifiziertes Lehrpersonal verfügt.