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553.151

Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte

vom 04.11.1960 (Stand 04.11.1960)

Präambel

Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen

erlassen

in Anwendung von Art. 11 des Wirtschaftsgesetzes vom 26. Februar 1945[1] und Art. 2 Ziff. 3 der Verordnung über die Wirtefachprüfung und den Fähigkeitsausweis vom 29. Dezember 1953[2], auf Grund einer Gegenrechtserklärung des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

als Gegenrechtserklärung:[3]

Art. 1

Die vom Kanton Basel-Landschaft ausgestellten Fähigkeitsausweise für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie auf Grund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz) unterzieht.

Art. 2

Diese Gegenrechtserklärung tritt mit ihrem Erlass in Vollzug.

Egress

nGS 1, 427

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 1, 427 04.11.1960 04.11.1960

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
04.11.1960 04.11.1960 Erlass Grunderlass 1, 427
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