Die vom Kanton Schwyz ausgestellten Fähigkeitsausweise für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz[4]) unterzieht.
553.154
Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Schwyz über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
vom 20.09.1977 (Stand 20.09.1977)
Präambel
erlassen
in Anwendung von Art. 11 des Wirtschaftsgesetzes vom 26. Februar 1945[1] und Art. 2 Ziff. 3 der Verordnung über die Wirtefachprüfung und den Fähigkeitsausweis vom 29. Dezember 1953[2], aufgrund einer Gegenrechtserklärung des Regierungsrates des Kantons Schwyz
als Gegenrechtserklärung:[3]
Art. 1
Art. 2
Diese Gegenrechtserklärung tritt mit ihrem Erlass in Vollzug.
Egress
nGS 12–60
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 12–60 | 20.09.1977 | 20.09.1977 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 20.09.1977 | 20.09.1977 | Erlass | Grunderlass | 12–60 |