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553.154

Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Schwyz über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte

vom 20.09.1977 (Stand 20.09.1977)

Präambel

Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen

erlassen

in Anwendung von Art. 11 des Wirtschaftsgesetzes vom 26. Februar 1945[1] und Art. 2 Ziff. 3 der Verordnung über die Wirtefachprüfung und den Fähigkeitsausweis vom 29. Dezember 1953[2], aufgrund einer Gegenrechtserklärung des Regierungsrates des Kantons Schwyz

als Gegenrechtserklärung:[3]

Art. 1

Die vom Kanton Schwyz ausgestellten Fähigkeitsausweise für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz[4]) unterzieht.

Art. 2

Diese Gegenrechtserklärung tritt mit ihrem Erlass in Vollzug.

Egress

nGS 12–60

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 12–60 20.09.1977 20.09.1977

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
20.09.1977 20.09.1977 Erlass Grunderlass 12–60