Die vom Kanton Tessin ausgestellten Fähigkeitsausweise Typ I für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, wenn sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz[4]) unterzieht.
553.155
Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Tessin über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
vom 10.03.1981 (Stand 01.04.1981)
Präambel
erlassen
in Anwendung von Art. 11 des Wirtschaftsgesetzes vom 26. Februar 1945[1] und Art. 2 Ziff. 3 der Verordnung über die Wirtefachprüfung und den Fähigkeitsausweis vom 29. Dezember 1953[2], aufgrund einer Gegenrechtserklärung des Polizeidepartementes des Kantons Tessin vom 23. Dezember 1980
als Gegenrechtserklärung:[3]
Art. 1
Art. 2
Der Regierungsrat behält sich vor, von dieser Gegenrechtserklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzutreten.
Art. 3
Diese Gegenrechtserklärung wird ab 1. April 1981 angewendet.
Egress
nGS 16–28
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
| Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle | Erlassdatum | Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 16–28 | 10.03.1981 | 01.04.1981 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
| Erlassdatum | Vollzugsbeginn | Bestimmung | Änderungstyp | nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 10.03.1981 | 01.04.1981 | Erlass | Grunderlass | 16–28 |