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553.156

Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von gastgewerblichen Fähigkeitsausweisen

vom 20.10.1987 (Stand 01.01.1988)

Präambel

Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen

erlassen

in Anwendung von Art. 73 Abs. 2 des Gastwirtschaftsgesetzes vom 1. Dezember 1983[1]

als Gegenrechtserklärung:[2]

Art. 1

Die vom Kanton Appenzell A.Rh. ausgestellten gastwirtschaftlichen Fähigkeitsausweise Kat. A werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Gastwirtschaftsgesetz[3]) unterzieht.

Art. 2

Der Regierungsrat behält sich vor, von dieser Gegenrechtserklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzutreten.

Art. 3

Diese Gegenrechtserklärung wird ab 1. Januar 1988 angewendet.

Egress

nGS 22–85

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 22–85 20.10.1987 01.01.1988

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
20.10.1987 01.01.1988 Erlass Grunderlass 22–85