Der Zinssatz für denjenigen Teil der Kredite nach dem Gesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus vom 20. Mai 2020[3], der vom Kanton verbürgt wird, beträgt 0,25 Prozent.
Abs. 1 dieser Bestimmung wird sachgemäss angewendet auf Kredite nach der Verordnung über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus vom 4. April 2020[4].