Der Zinssatz für Kredite, die durch Solidarbürgschaften nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 18. Februar 2021[3] besichert sind, beträgt 0,25 Prozent.
Abs. 1 dieser Bestimmung wird sachgemäss angewendet auf Kredite nach der Verordnung des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 15. Dezember 2020[4].