Standortförderung bezweckt, die Leistungs- und die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons zu erhalten und zu stärken sowie die Wertschöpfung seiner Wirtschaft zu steigern.
Leistungen nach diesem Gesetz dienen insbesondere:
- der Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine positive wirtschaftliche Entwicklung des Kantons und seiner Regionen;
- der Erhaltung und der Schaffung von Arbeitsplätzen;
- der Erleichterung und Förderung von Kooperation und Innovation;
- der Ansiedlung neuer Unternehmen.