Bleibt nur ein Träger übrig, kann er das Forschungs- und Innovationszentrum allein oder zusammen mit neuen Trägern weiterführen. In diesem Fall sind sämtliche Aktiven und Passiven der Anstalt sowie die Rechte am Namen der Anstalt entschädigungslos auf den verbleibenden Träger oder die neue Trägerschaft zu übertragen.
Wird das Forschungs- und Innovationszentrum durch den verbleibenden Träger oder eine neue Trägerschaft weitergeführt, erlischt die Anstalt ohne Liquidation auf den Kündigungstermin.
Die austretenden Träger haften nach dem bisherigen Kostenschlüssel für Kosten aus Haftungsfällen, die während ihrer Beteiligung an der Vereinbarung verursacht wurden.