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577.5

Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Errichtung einer gemeinsamen ETH-Professur zu «Biosensing and Monitoring for Pre- and Rehabilitation» in St.Gallen

vom 16.04.2024 (Stand 14.10.2024)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 15. August 2023[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:[2]

Ziff. 1

Der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) werden für die gemeinsame ETH-Professur zu «Biosensing and Monitoring for Pre- and Rehabilitation» in St.Gallen während höchstens sechs Jahren oder bis zur Beendigung der gemeinsamen ETH-Professur Beiträge à fonds perdu von jährlich Fr. 500'000.–, insgesamt höchstens Fr. 3'000'000.–, gewährt.

Die Regierung wird ermächtigt, die Einzelheiten durch Vereinbarung zu regeln.

Ziff. 2

Zur Deckung der Beiträge wird ein Sonderkredit von Fr. 3'000'000.– gewährt.

Die Beiträge werden der Erfolgsrechnung jährlich belastet.

Egress

nGS 2024-035

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2024-035 16.04.2024 14.10.2024

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
16.04.2024 14.10.2024 Erlass Grunderlass 2024-035