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611.17

Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für Beiträge im Zusammenhang mit Belastungen durch per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) für die Jahre 2025 bis 2028

vom 28.01.2025 (Stand 01.03.2025)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 15. Oktober 2024[1] Kenntnis genommen und

erlässt

in Ausführung von Art. 18b des Landwirtschaftsgesetzes vom 21. Juni 2002[2]

als Beschluss:[3]

Ziff. 1

Für Beiträge im Zusammenhang mit Belastungen durch per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) wird für die Jahre 2025 bis 2028 ein Sonderkredit von Fr. 5'000'000.– gewährt.

Der Sonderkredit wird der Erfolgsrechnung belastet.

Egress

nGS 2025-005

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn
Erlass Grunderlass 2025-005 28.01.2025 01.03.2025

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
28.01.2025 01.03.2025 Erlass Grunderlass 2025-005