Der Kanton St.Gallen verpflichtet sich, im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze Schüler mit Wohnsitz in den Kantonen Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. in die landwirtschaftliche Fachschule aufzunehmen.
Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen bestimmt den Schulort.