Der Kanton St.Gallen verpflichtet sich, im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze Schüler mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein in die kantonalen landwirtschaftlichen Schulen Sennwald und Flawil (im folgenden landwirtschaftliche Schulen genannt) aufzunehmen.
Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen bestimmt den Schulort. Für Schüler aus dem Fürstentum Liechtenstein hat die landwirtschaftliche Schule Sennwald Vorrang.