Der Aufsichtsrat kommt zweimal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.
Der Präsident oder die Präsidentin beruft eine ausserordentliche Sitzung ein:
- bei Bedarf;
- auf Verlangen von wenigstens fünf Mitgliedern.
Die Einladung wird den Mitgliedern unter Bekanntgabe der Traktanden vierzehn Tage im Voraus zugestellt.