Dieser Erlass regelt:
- die Entschädigungen von Tierärztinnen und Tierärzten sowie von amtlichen Fachassistentinnen und Fachassistenten Bieneninspektion für Tätigkeiten im Auftrag des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen;
- die Gebühren für Amtshandlungen im Veterinärwesen.