Als Naturschutzgebiet werden folgende gemäss Beschluss der Ortsgemeinde Wil ausgeschiedenen Teilgebiete ihres Grundeigentums erklärt:
- das Gebiet nördlich der Autobahn mit Wald- und Wiesland in der Thurau sowie dem Galgenrain- und Weidlewald;
- das Gebiet südlich der Autobahn mit dem Walddreieck bis zur Thur mit westlicher Begrenzung durch eine gerade, von Punkt 516 der Landeskarte der Eidgenössischen Landestopographie nach Süden verlaufende Linie.
Massgebend für die genaue Umgrenzung ist die Eintragung auf der beim Bau- und Umweltdepartement verwahrten Landeskarte der Eidgenössischen Landestopographie, die von jedermann eingesehen werden kann.*